Informationen für Waldbesitzer

Navigationsgeräte für Autos gibt es schon lange. Der Unterschied bei der Erhebung der öffentlichen Straßendaten oder Projekten wie OpenStreetMap und den NavLog Daten liegt in dem Mitbestimmungsrecht der Waldbesitzer. Es werden nur dort Daten an NavLog geliefert, wo tatsächlich Holz abgefahren werden soll und wo der Eigentümer der Lieferung zustimmt.

Sensible Bereiche können so besser geschützt werden. Das Lagern von Poltern an ausgewiesenen NavLog-Wegen kann zudem eine erhebliche Einsparung bei der Einweisung von Fuhrleuten bedeuten. Auch Wegeunterhaltungskosten werden durch die gezielte Befahrung des Waldes reduziert. Gerne informieren wir Sie, wie Sie sich als Waldbesitzer beteiligen können!


Wie sind Kommunal- und Privatwald in NavLog eingebunden?

Da wir uns im Projekt NavLog der besonderen Sorgen der privaten und kommunalen Waldbesitzer im Klaren sind, wurden von Anfang an alle notwendigen Interessensvertreter eingebunden:
Hierzu wurden Gespräche mit der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände e.V. (AGDW) und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund e.V. (DStGB) geführt.

Ergebnis dieser Gespräche ist die Empfehlung, wie folgt vorzugehen:

  1. Beide Spitzenverbände, AGDW und DStGB sind Gesellschafter in der NavLog GmbH. Sie unterstützen in vollem Umfang das Vorhaben der NavLog GmbH und haben oder werden ihre Mitglieder über die jeweiligen Landesverbände entsprechend informieren.
  2. Die beiden Verbände entscheiden als Gesellschafter gemeinsam mit dem Vertreter des Staatswaldes (Kuratorium für Waldarbeit und Forsttechnik e.V.) über jede Datenweitergabe hinsichtlich Art und Umfang. Bisher ist der Abnehmerkreis für das Routingsystem auf die Forst-Holz-Kette beschränkt.
  3. Mit beiden Spitzenverbänden werden schriftliche Vereinbarungen getroffen, dass die waldbesitzübergreifende Erfassung der Waldwege durch staatliches Personal sinnvoll ist, im Interesse der privaten und kommunalen Waldbesitzer liegt und aus Sicht der Spitzenverbände dagegen keine Einwände bestehen. Die Verbände werden die Waldbesitzer über dieses Vorgehen informieren, und diejenigen, die damit nicht einverstanden sind, können bis zu einem Stichtag Widerspruch dagegen einzulegen. Die staatlichen Organisationen stehen den Waldbesitzern für Rückfragen hinsichtlich der Wegeinformationen, die erfasst werden sollen, zur Verfügung.
  4. Diese Vereinbarungen werden innerhalb der Verbände kommuniziert und in Form von Veröffentlichungen breit gestreut. Parallel werden auch staatliche Stellen, die Beratungs- und Betreuungsaufgaben für den privaten oder kommunalen Waldbesitz übernehmen darum gebeten, die Inhalte dieser Vereinbarungen (z.B. im Rahmen von Waldbesitzerversammlungen) zu verbreiten.
  5. Sollten Waldbesitzer zu einem späteren Zeitpunkt von ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen, werden die Wege dieser Waldbesitzer entsprechend gesperrt (analog Fußgängerzonen im öffentlichen Wegenetz) und stehen dann nur noch für Routenberechnungen zur Verfügung, sofern dahinter liegende Waldgebiete auf einem anderen Wege nicht erreicht werden können (Notwegerecht) oder die Zielpunkte direkt an solchen Wegen liegen.
  6. Die eingepflegten Wegeinformationen werden vor einer Verarbeitung vollständig anonymisiert, so dass keine Rückschlüsse auf den Eigentümer des Weges möglich sind.
  7. Die NavLog GmbH wird zudem ein Internetportal mit begrenztem Zugriffsrecht errichten, über das die jeweils berechtigten Datenlieferanten auch kurzfristige Statusänderungen (Sperrungen, Freigaben) in das NavLog-Datenmaterial einpflegen können.
    Sowohl die Bundesverbände, als auch die NavLog GmbH haben diese Eckpunkte kommuniziert und in die Fläche gebracht.

Nachträgliche Herausnahme der Wege durch den Eigentümer?

Der Wegeeigentümer hat jederzeit die Möglichkeit bei der NavLog GmbH eine Herausnahme seiner eigenen Wege zu beantragen (per Telefon, Fax, eMail oder Webportal). Auf ausdrücklichen Wunsch der Privat- und Kommunalwaldbesitzer sind die Eigentümerinformationen jedoch im NavLog-Datenmaterial nicht enthalten. Die NavLog GmbH muss sich daher zunächst mit dem Datenlieferanten (z.B. Hessen-Forst) in Verbindung setzen und die Eigentumsverhältnisse und evtl. vorhandene Wegerechte klären. Sobald die entsprechende Rückmeldung vom Datenlieferanten kommt, werden die Wege auf dem NavLog-Datenserver aus dem Datenmaterial entfernt.
Im vorgesehenen Online-Routingportal werden die geänderten Daten binnen 1-3 Tagen wirksam und die Routenberechnungen entsprechend geändert. Im geplanten NavLog-Endgerät werden die Daten aktualisiert, sobald der Endnutzer mit seinem Gerät online geht und einer Datenaktualisierung zustimmt. Der Zeitraum lässt sich hier von der NavLog GmbH nicht exakt vorhersagen, dürfte aber im Bereich von einigen Wochen liegen.

Nachträgliche Sperrung der Wege durch den Eigentümer?

Der Wegebesitzer hat zudem die Möglichkeit, seine Wege jederzeit bei der NavLog GmbH sperren zu lassen. Solche Sperren können tageweise, über einen definierten Zeitraum (von bis) oder ganzjährig erfolgen. Vorteil einer Sperrung gegenüber einer Herausnahme ist, dass die Wege zwar im System bleiben, für eine Routenberechnung jedoch nicht genutzt werden. Sollte jedoch ein Holzpolter an einer solchermaßen gesperrten Straße gelagert werden, könnte das System dennoch eine Route berechnen, würde dem Fahrer jedoch vor Fahrtantritt einen Warnhinweis geben, dass das Ziel in einer gesperrten Zone liegt und eine Rücksprache mit dem Holzverkäufer dringend angeraten ist.
Zudem kann für diese Wege, z.B. wenn der Eigentümer in die Holzernte geht und seine Wege für die Abfuhr benötigt, eine solche Sperrung jederzeit problemlos aufgehoben werden. Wenn die Wege jedoch vollständig aus dem System entfernt wurden (vgl. 1), müssen diese bei Bedarf in einem aufwändigen Verfahren neu eindigitalisiert werden.

Wie werde ich Datenlieferant?

  1. digitale Lieferung nach Shape Forst
    Sie liefern uns digitale Daten, die dem ShapeForst Format entsprechen müssen.
  2. analoge Datenlieferung (Kostenpflichtig);
    Sie können auf Kartenmaterial die Wege nach einer bestimmten Erfassungsanweisung eintragen. Diese Karten werden von einem Dienstleister digitalisiert. Die Einhaltung der Erfassungsanweisung ist von großer Wichtigkeit.
  3. Nutzung des NavLog WebClients (kostenlos)
    Sie digitalisieren selbsständig Daten in unser System. Sie erhalten dafür von uns entsprechende Schulungsunterlagen und telefonische Unterstützung.

Was bekomme ich, wenn ich NavLog Datenlieferant werde?

  • Zugang zu bundesweiten und auch regional benachbarten NavLog Daten
  • Zugang zu den Diensten und den Client Funktionen
  • durch die online Erfassung und Pflege von Wegen und temporären Sperrungen stehen die Daten allen NavLog Anwendungen inkl. der Navigation direkt zur Verfügung
  • einfache zeitsparende Kommunikation zu allen Teilnehmern/Akteuren der Wertschöpfungskette (Forst, Holz, Transport, Dienstleister)
  • eigene Daten als Shape
  • Anbindung an Warenwirtschaftssysteme

Muss ich als beteiligter Waldbesitzer für NavLog zahlen?

Zunächst müssen Datenlieferanten für die interne Nutzung (Datenpflege und Aktualisierung des NavLog Datensatzes) keine Lizenzgebühren entrichten. Sobald die Nutzung der Hintergrundkarten, des öffentlichen Straßennetzes, der Luftbilder aber über diese interne Nutzung hinaus geht, muss auch die NavLog GmbH an die Anbieter dieser Daten Lizenzgebühren entrichten. Ebenso muss die Verfügbarkeit der Daten durch moderne Technik und Personalaufwand gewährleistet werden. Die beteiligten Gesellschafter der NavLog GmbH (AGDW e.V., DStGB GmbH; KWF e.V, AGR e.V.) haben festgelegt, dass die NavLog GmbH lediglich die Selbstkosten als Lizenzpreise im Rahmen eines Festmetermodells weitergeben soll. Das Festmetermodell soll gewährleisten, dass sich Nutzer entsprechend ihrer Größe finanziell beteiligen. Je mehr Datennutzer es für NavLog geben wird, desto günstiger werden die Lizenzpreise.